Was ist der Hausrat wirklich noch wert?
Wertanrechnung bei Entrümpelung und Haushaltsauflösung – was ist noch etwas wert?
Bei einer Haushaltsauflösung hören wir immer häufiger die Frage: „Was können Sie uns für die Möbel und den Hausrat noch anrechnen?“ Die Frage ist verständlich. Viele Gegenstände haben einmal viel Geld gekostet, wurden über Jahrzehnte gepflegt und erscheinen noch viel zu schade zum Entsorgen.
Doch zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis, einem möglichen Verkaufspreis und dem tatsächlich anrechenbaren Wert liegen große Unterschiede. Aus unserer langjährigen Erfahrung mit Haushaltsauflösungen wissen wir: Nicht alles, was gut erhalten oder alt ist, lässt sich heute noch wirtschaftlich verkaufen.
Was bedeutet Wertanrechnung bei einer Entrümpelung?
Bei einer Wertanrechnung werden Gegenstände, die tatsächlich noch wirtschaftlich verwertbar sind, bei der Kalkulation einer Entrümpelung berücksichtigt. Vereinfacht gesagt: Ein verwertbarer Gegenstand kann einen Teil der Kosten einer Haushaltsauflösung ausgleichen.
Dabei darf man jedoch Verkaufswert und Wertanrechnung nicht gleichsetzen. Entscheidend ist nicht allein, welchen Preis ein Gegenstand möglicherweise irgendwann erzielen könnte. Entscheidend ist auch, welcher Aufwand entsteht, bis dieser Verkauf tatsächlich zustande kommt.
„Das hat damals sehr viel Geld gekostet“
Diesen Satz hören wir bei Besichtigungen häufig – und meistens stimmt er auch.
Massive Wohnzimmerschränke, hochwertige Esszimmermöbel, Porzellan, Kristallgläser oder andere Einrichtungsgegenstände waren früher teilweise erhebliche Anschaffungen. Der heutige Gebrauchtmarkt bewertet solche Gegenstände jedoch nicht nach ihrem damaligen Kaufpreis.
Geschmack, Wohnungsgrößen und Nachfrage haben sich verändert. Deshalb kann ein sehr gut erhaltenes Möbelstück heute nur schwer verkäuflich sein, obwohl es ursprünglich teuer war.
Der frühere Kaufpreis sagt deshalb nur wenig darüber aus, welchen Marktwert ein Gegenstand heute noch besitzt.
Welche Kosten bei einer professionellen Räumung grundsätzlich entstehen können, erklären wir auch in unserem Ratgeber zu den Durchschnittspreisen einer Entrümpelung.
Ein verkäufliches Möbelstück verursacht zunächst Kosten
Bevor ein Möbelstück überhaupt verkauft werden kann, beginnt bereits die Arbeit. Es muss aus der Wohnung getragen oder vorher zerlegt werden. Anschließend muss es transportiert und irgendwo gelagert werden.
Bei großen Schränken wird das besonders deutlich: Ein Schrank wird beim Kunden abgebaut, aus dem Gebäude getragen, verladen und zum Lager gefahren. Soll er dort verkaufsfähig präsentiert werden, muss er möglicherweise wieder aufgebaut werden.
Dafür werden Mitarbeiter, Fahrzeug, Arbeitszeit und Lagerfläche benötigt – lange bevor überhaupt feststeht, ob und wann sich ein Käufer findet.
Wir haben die Einlagerung selbst ausprobiert
Wir haben vor Jahren selbst versucht, gut erhaltene Möbel und andere Gegenstände aus Haushaltsauflösungen einzulagern und anschließend weiterzuverkaufen.
In der Theorie klingt das zunächst einfach: Ein Möbelstück wird übernommen, später verkauft und sein Wert kann dem Kunden angerechnet werden.
In der Praxis zeigte sich jedoch schnell, wie aufwendig dieses Modell ist. Neben dem Abtransport entstehen Kosten für Lagerfläche und Betrieb. Hinzu kommen Arbeitszeit für Einlagerung, Aufbau, Verkauf und spätere Herausgabe. Manche Gegenstände stehen zudem lange, bevor sich überhaupt ein Interessent findet.
Diese Erfahrung hat unsere heutige Einschätzung der Wertanrechnung wesentlich geprägt.
300 Euro Verkaufspreis sind keine 300 Euro Wertanrechnung.
Ein einfaches Beispiel macht den Unterschied verständlich:
Ein Möbelstück könnte möglicherweise später für 300 Euro verkauft werden. Diese 300 Euro stehen aber nicht als Gewinn zur Verfügung.
Bis zum Verkauf können bereits Kosten entstanden sein für Abbau, Personal, Transport, Fahrzeug, Lagerung, erneuten Aufbau, Verkaufsaufwand und schließlich die Übergabe an den Käufer. Zusätzlich besteht immer das Risiko, dass das Möbelstück gar nicht oder erst nach langer Zeit verkauft wird.
Bei unseren damaligen Berechnungen gab es Fälle, bei denen von einem vermeintlich interessanten Verkaufserlös nach Berücksichtigung des gesamten betrieblichen Aufwands nur ein sehr kleiner wirtschaftlicher Überschuss übrig geblieben wäre.
Verkaufspreis ist nicht anrechenbarer Wert
Das ist einer der wichtigsten Unterschiede bei der Wertanrechnung.
Warum Personal, Fahrzeuge, Entsorgung und laufende Betriebskosten eine wichtige Rolle spielen, erläutern wir ausführlicher in unserem Beitrag Warum Entrümpelungen heute teuer sind.
Bei Elektrogeräten kommt ein weiteres Risiko hinzu.
Eine Waschmaschine verdeutlicht ein weiteres Problem.
Verkauft ein privater Eigentümer sein gebrauchtes Gerät selbst, befindet er sich in einer anderen Situation als ein Unternehmen, das gebrauchte Ware gewerblich an Verbraucher weiterverkauft.
Für einen gewerblichen Verkäufer gelten gesetzliche Pflichten bei Sachmängeln. Damit entsteht neben Abholung, Transport, Lagerung und Verkauf ein zusätzliches wirtschaftliches Risiko, falls ein weiterverkauftes Gerät später einen Mangel aufweist.
Deshalb lässt sich auch bei Elektrogeräten ein möglicher privater Verkaufspreis nicht einfach eins zu eins als Wertanrechnung übernehmen.
Alt bedeutet nicht automatisch wertvoll
Auch bei Antiquitäten ist eine realistische Betrachtung wichtig. Das Alter eines Gegenstandes allein bestimmt noch keinen hohen Marktwert.
Eine Rolle spielen beispielsweise Hersteller oder Künstler, Zustand, Seltenheit, Herkunft und insbesondere die aktuelle Nachfrage.
Bei Gegenständen, bei denen ein außergewöhnlicher Wert möglich erscheint – beispielsweise bestimmten Kunstwerken, Schmuck, hochwertigen Antiquitäten oder besonderen Sammlungen – kann deshalb die Beurteilung durch einen darauf spezialisierten Fachhändler oder Sachverständigen sinnvoll sein.
Eine Entrümpelungsfirma sollte nicht den Eindruck erwecken, jedes Gemälde, jede Antiquität oder jede Sammlung fachgerecht bewerten zu können.
Antiquitätenhändler haben eine andere Aufgabe.
Spezialisierte Antiquitäten- und Kunsthändler können bei hochwertigen Einzelstücken die richtigen Ansprechpartner sein. Sie kennen ihre jeweiligen Märkte und verfügen teilweise über spezielle Kunden- und Händlerkontakte.
Aber auch ein Händler muss wirtschaftlich kalkulieren. Ankauf, Transport, Lagerung, Aufbereitung und das Risiko eines späteren Verkaufs müssen berücksichtigt werden.
Deshalb kann auch ein Ankaufspreis eines Händlers deutlich unter dem Preis liegen, zu dem ein Gegenstand später angeboten wird. Das bedeutet nicht automatisch, dass die Bewertung unseriös ist – Einkaufspreis und späterer Verkaufspreis erfüllen wirtschaftlich unterschiedliche Funktionen.
Spenden kann sinnvoller sein als jahrelanges Einlagern
Nicht jeder gut erhaltene Gegenstand muss deshalb entsorgt werden, nur weil eine wirtschaftliche Wertanrechnung nicht möglich ist.
Wenn Möbel oder Hausrat noch sinnvoll verwendet werden können, kann eine Weitergabe oder Spende eine Alternative sein. Dadurch bekommen brauchbare Gegenstände möglicherweise ein zweites Leben, ohne dass zuvor Transport-, Lager- und Verkaufsaufwand aufgebaut werden muss, der am Ende höher sein kann als der erzielbare Erlös.
Für uns ist deshalb wichtig, zwischen zwei Dingen zu unterscheiden:
Etwas kann noch gut und brauchbar sein, ohne einen hohen wirtschaftlichen Wiederverkaufswert zu besitzen.
Mehr über die Wiederverwendung brauchbarer Gegenstände und unseren Umgang mit Ressourcen erfahren Sie im Ratgeber Nachhaltigkeit in der Entrümpelung.
Welche Gegenstände können trotzdem interessant sein?
Natürlich bedeutet das nicht, dass bei einer Haushaltsauflösung grundsätzlich nichts mehr einen Wert besitzt.
Interessant können je nach Einzelfall beispielsweise hochwertige Designmöbel, bestimmte Antiquitäten, Schmuck und Edelmetalle, Kunst, besondere Sammlerstücke oder andere nachweislich gefragte Gegenstände sein.
Ob eine Wertanrechnung möglich ist und in welcher Höhe, lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind der konkrete Gegenstand, sein Zustand und die tatsächliche Nachfrage
Wertanrechnung sollte realistisch und nachvollziehbar sein.
Eine seriöse Besichtigung sollte weder vorschnell versprechen, dass „alles noch Geld bringt“, noch pauschal behaupten, dass der gesamte Hausrat wertlos sei.
Wir halten eine realistische Betrachtung für sinnvoller: Was kann tatsächlich noch verwertet werden? Welcher Aufwand entsteht dabei? Gibt es besondere Gegenstände, die besser von einem Spezialisten bewertet werden sollten? Und welche gut erhaltenen Dinge lassen sich vielleicht sinnvoll weitergeben oder spenden?
Erst danach lässt sich beurteilen, ob eine Wertanrechnung bei der jeweiligen Haushaltsauflösung wirtschaftlich möglich ist.
Sie möchten wissen, ob bei Ihrer Haushaltsauflösung eine Wertanrechnung infrage kommt? Über unsere Kontaktseite können Sie eine kostenlose Besichtigung beziehungsweise eine erste Einschätzung anfragen.“
Unsere Erfahrung nach vielen Haushaltsauflösungen.
Die Erwartungen an den Wert eines Haushalts und die tatsächliche Nachfrage auf dem Gebrauchtmarkt liegen heute häufig weit auseinander.
Das bedeutet nicht, dass persönliche Erinnerungen oder die Qualität eines Gegenstandes keinen Wert besitzen. Persönlicher Wert und Marktwert sind jedoch zwei unterschiedliche Dinge.
Gerade deshalb sprechen wir das Thema bei einer Besichtigung lieber offen an, anstatt mit hohen Wertanrechnungen zu werben, die sich wirtschaftlich später nicht darstellen lassen.
FAQ zur Wertanrechnung.
Kaufen Sie komplette Haushalte an?
Eine Haushaltsauflösung ist grundsätzlich kein Ankauf eines kompletten Hausstandes. Sind einzelne Gegenstände tatsächlich wirtschaftlich verwertbar, kann im Einzelfall geprüft werden, ob eine Wertanrechnung möglich ist.
Sind alte Möbel automatisch wertvoll?
Nein. Alter und ursprünglicher Kaufpreis bestimmen nicht automatisch den heutigen Marktwert. Entscheidend sind unter anderem Zustand, Hersteller, Ausführung und aktuelle Nachfrage.
Kann eine Wertanrechnung die komplette Entrümpelung bezahlen?
Das kann in besonderen Fällen möglich sein, wenn entsprechend werthaltige und verwertbare Gegenstände vorhanden sind. Bei einem durchschnittlichen Haushalt sollte dies jedoch nicht grundsätzlich vorausgesetzt werden.
Was passiert mit gut erhaltenen Sachen, die sich nicht verkaufen lassen?
Je nach Gegenstand und Möglichkeit können Weitergabe oder Spende sinnvoller sein als eine aufwendige Einlagerung für einen ungewissen späteren Verkauf.
Wie wird festgestellt, ob etwas noch wertvoll ist?
Viele alltägliche Gegenstände lassen sich anhand von Zustand und aktueller Nachfrage einschätzen. Bei möglicherweise hochwertigen Antiquitäten, Kunst, Schmuck oder besonderen Sammlungen kann eine zusätzliche fachkundige Bewertung sinnvoll sein.
Haushaltsauflösung mit realistischer Einschätzung
Sie planen eine Entrümpelung oder Haushaltsauflösung und möchten wissen, welche Kosten entstehen und ob vorhandene Gegenstände berücksichtigt werden können?
Bei einer Besichtigung können wir uns einen Überblick über Umfang, Arbeitsaufwand und vorhandenen Hausrat verschaffen und anschließend ein Festpreisangebot erstellen.










